Weiterbildungsordnung 2025

Die Weiterbildungsordnung der Tierärztekammer vom 20. Dezember 2019 zuletzt geändert durch die Satzung zur Änderung der Weiterbildungsordnung der Tierärztekammer Nordrhein vom 28. November 2024. Veröffentlichung im Deutschen Tierärzteblatt, Januar 2025, Beilage. Gültig seit dem 1. Februar 2025.

Hinweis: Denken Sie als Weiterbildungsinteressierte bzw. Weiterbildungsinteressierter immer daran, dass die Pflicht zur Anzeige des Beginns bzw. Fortsetzung einer Weiterbildung im Zuständigkeitsbereich der Tierärztekammer Nordrhein allein bei Ihnen liegt. Einzelheiten zur Anzeigepflicht finden Sie auf unserer Informationsseite. Einschließlich der für die Weiterbildungsanzeige vorgesehenen Formulare, einer Übersicht zu den Weiterbildungsstätten im Kammerbezirk, des Mustertextes für Weiterbildungszeugnisse u. v. m.

Nachfolgend stellen wir den Wortlaut der „Weiterbildungsordnung 2025“, die Anlage A zu den Gebiets- bzw. Fachtierarztbezeichnungen und Teilgebieten sowie die Anlage B zu Bereichs- bzw. Zusatzbezeichnungen zur Verfügung:

Fachtierarzt für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie

Fachtierarzt für Anatomie

Fachtierarzt für Bakteriologie und Mykologie

Fachtierarzt für bildgebende Verfahren – Kleintiere –

Fachtierarzt für Biochemie

Fachtierarzt für Chirurgie der Kleintiere

Fachtierarzt für Epidemiologie

Fachtierarzt für Fische

Fachtierarzt für Fleischhygiene

Fachtierarzt für Geflügel

Fachtierarzt für Heimtiere

Fachtierarzt für Immunologie

Fachtierarzt für Informationstechnologie

Fachtierarzt für Innere Medizin der Kleintiere

Fachtierarzt für Innere Medizin der Pferde

Fachtierarzt für kleine Wiederkäuer

Fachtierarzt für Kleintiere

Fachtierarzt für Klinische Laboratoriumsdiagnostik

Fachtierarzt für Lebensmittel

Fachtierarzt für Mikrobiologie

Fachtierarzt für Milchhygiene

Fachtierarzt für Öffentliches Veterinärwesen

Fachtierarzt für Parasitologie

Fachtierarzt für Pathologie

Fachtierarzt für Pathologie – Teilgebiet Toxikopathologie

Fachtierarzt für Pferde

Fachtierarzt für Pferde – Teilgebiet Reproduktionsmedizin

Fachtierarzt für Pferde – Teilgebiet Orthopädie

Fachtierarzt für Pferdechirurgie

Fachtierarzt für Pharmakologie und Toxikologie

Fachtierarzt für Physiologie

Fachtierarzt für Radiologie

Fachtierarzt für Reproduktionsmedizin

Fachtierarzt für Reptilien

Fachtierarzt für Rinder

Fachtierarzt für Schweine

Fachtierarzt für Tier- und Umwelthygiene

Fachtierarzt für Tierernährung und Diätetik

Fachtierarzt für Tierschutz

Fachtierarzt für Tropenveterinärmedizin

Fachtierarzt für Verhaltenskunde

Fachtierarzt für Versuchstierkunde

Fachtierarzt für Virologie

Fachtierarzt für Wildtiere und Artenschutz. Mit der Bitte um Beachtung: Die Fachtierarztbezeichnung „Wildtiere und Artenschutz“ wurde mit der Weiterbildungsordnung 2025 neu eingeführt. Achten Sie bitte auf den einleitenden Hinweis in der nebenstehend verlinkten Anlage.

Fachtierarzt für Zier-, Zoo- und Wildvögel

Fachtierarzt für Zoo- und Gehegetiere

Die „Weiterbildungsordnung 2025“ umfasst folgende, wesentliche Änderungen/Neuerungen:

Änderungen im Paragrafenteil:

Mit Inkrafttreten der o. g. Weiterbildungsordnung zum 1. Februar 2025 besteht die Möglichkeit, dass in Teilzeit tätige Kammermitglieder einen Antrag auf Erteilung eine Weiterbildungsermächtigte stellen und, sollte dem Antrag entsprochen werden, alleinverantwortlich eine Vollzeit-Weiterbildung leiten. Wichtig: Neben den übrigen Vorgaben, von der die Erteilung einer Weiterbildungsermächtigung abhängt, besteht vorgenannte Möglichkeit nur, sofern die Antragstellerin/der Antragsteller mindestens die Hälfte einer Vollzeitbeschäftigung in der Weiterbildungsstätte tierärztlich im Gebiet, Teilgebiet oder Bereich tätig ist.

Die Tierärztekammer Nordrhein öffnet somit das Weiterbildungssystem für Teilzeit-Ermächtigte weiter. Sie beendet die bisherige Rechtslage, welche die Erteilung einer Teilzeit-Weiterbildungsermächtigung nur dann vorsah, wenn mehrere Teilzeit-Weiterbildungsermächtigte zusammenwirkten und gemeinsam eine Vollzeit-Weiterbildung sicherstellten mussten. Eine Teilzeit-Ermächtigte bzw. ein Teilzeit-Ermächtigter konnte bisher also keine Weiterbildung allein leiten. Dies wurde mit Wirkung zum 1. Februar 2025 geändert.

Änderung der Anlagen zu verschiedenen Weiterbildungsgängen:

Legende zu den nachfolgend genutzten Abkürzungen:

  • LK = Änderungen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Leistungskatalog. Dies kann bedeuten: Änderung/Korrektur eines bestehenden Leistungskatalogs oder Aufnahme eines vollständig neuen Leistungskatalogs.
  • FB = Änderungen im Zusammenhang mit den Vorgaben zu ausführlichen Fallberichten. Dies bedeutet hier in erster Linie: Aufnahme einer klaren Vorgabe, wie viele Fallberichte vorzulegen sind.
  • ANRE = Änderungen im Zusammenhang mit den Regelungen zur Anrechnung von Weiterbildungszeiten. Dies kann bedeuten: Änderung/Korrektur einer bestehenden Regelung oder Aufnahme einer neuen Regelung zur Anrechenbarkeit. Letzteres betrifft überwiegend die Begrenzung des maximalen Gesamtanrechnungszeitraums.

Sollte nachfolgend keine Abkürzung zugeordnet werden, wurden bei der betreffenden Anlage lediglich Schreibversehen und/oder Gliederungsfehler korrigiert.

Zur Übersicht der geänderten Anlagen zur Weiterbildungsordnung:

Zur Übersicht der neu aufgenommenen Anlagen zur Weiterbildungsordnung: