Tierärzte mit ausländischem Studium der Veterinärmedizin
Wer mit einem außerhalb der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenem Studium der Veterinärmedizin in Deutschland als Tierärztin/Tierarzt tätig werden möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung – Approbation bzw. die Berufserlaubnis. Die Approbation bzw. die Berufserlaubnis sind an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. Für Nordrhein-Westfalen erteilt diese das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter:
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV)
Leibnizstr. 10
45659 Recklinghausen
Tel. 02361/305-1493
vetapp@lanuv.nrw.de
Dienstleistungserbringer
Jede/r Tierarzt/-ärztin, die/der für eine Praxis, mit Sitz in einem anderen EU-Staat, im Kammerbereich Nordrhein tätig wird, ist verpflichtet, den untenstehenden Beurteilungsbogen auszufüllen und uns diesen, ggf. mit den entsprechend geforderten Unterlagen, zu zusenden. Anhand des Beurteilungsbogens wird überprüft, ob die Kriterien für die Anmeldung als Dienstleistungserbringer erfüllt sind oder ob ggf. die Anmeldung als Mitglied bei der Tierärztekammer Nordrhein, mit allen Verpflichtungen, erforderlich ist. Sie können der Tierärztekammer den ausgefüllten Beurteilungsbogen sowie ggf. die Unterlagen für die Anmeldung als Dienstleistungserbringer auch gerne per E-Mail oder Fax zusenden.
Für das Ausstellen der Bescheinigung und die Überprüfung der Unterlagen bei Dienstleistungserbringern erheben wir eine Gebühr gem. Gebührentarif in Höhe von 70,00 €.