Für den Vertragsabschluss von Umschulungsverträgen stellen wir Ihnen nachfolgend alle erforderlichen Unterlagen online zur Verfügung und erläutern Ihnen die weiteren Schritte.
Folgende Unterlagen müssen uns postalisch zugesandt werden:
(Die Unterlagen können bequem direkt am PC ausgefüllt werden. Dazu die Datein entsprechend als PDF öffnen.)
- Antrag auf Eintragung (einfache Ausfertigung)
- Umschulungsvertrag (in vierfacher Ausfertigung; wenn möglich doppelseitig und farbig drucken)
- Angaben zu den Bezugspersonen (einfache Ausfertigung)
- Angaben zur Einrichtung der Ausbildungsstätte (einfache Ausfertigung; wenn möglich doppelseitig drucken)
Die Unterlagen sind im Original zu unterzeichnen! Heften Sie bitte diese Unterlagen in der o. g. Reihenfolge zusammen und senden uns diese vollständig postalisch zu.
Die Umschulung zum/zur Tiermedizinischen Fachangestellten beginnt grundsätzlich am 1. August eines Jahres, damit das duale Ausbildungssystem und damit verbunden die Parallelität von Berufsschule und praktischer Ausbildung gewährleistet ist. Bitte beachten Sie, dass Umschulende, die die Umschulung später als zum 1. September eines Jahres begonnen haben, nicht zur Sommerabschlussprüfung -d. h. Mai/Juni- zugelassen werden können, da gesetzliche Voraussetzungen (§ 43 (1) Berufsbildungsgesetz) nicht erfüllt sind.
Für die Zulassung zur Abschlussprüfung darf eine Fehlzeitenquote von 10% in der praktischen und/oder theoretischen Ausbildung nicht überschritten werden. Hierzu ist es unbedingt erforderlich, sämtliche Fehlzeiten während der gesamten Ausbildungszeit in der Praxis (entschuldigtes und unentschuldigtes Fehlen wegen Krankheit etc., jedoch kein Urlaub) festzuhalten.