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Beitragsdatum: 5. Juni 2013
Seit dem 1. Juli 2009 müssen alle Equiden in der EU gekennzeichnet werden (EU VO504/2008). Die deutsche Viehverkehrs-Verordnung präzisiert die EU Regelung für Deutschland: Alle Pferde müssen mit einem amtlichen Transponder gekennzeichnet und in die HIT-Datenbank eingetragen werden.
Kennzeichnen dürfen Tierärzte, Personen die unter Aufsicht eines Tierarztes stehen und „sachkundige Personen“. Alle kennzeichnenden Personen, also auch Tierärzte, benötigen eine Registriernummer, die bei der Eintragung der Kennzeichnung in die HIT-Datenbank angegeben werden muss. Diese Nummern werden von den jeweiligen Adressdatenstellen der Länder vergeben. Dies ist also von Bundesland zu Bundesland verschieden. Hier ist der Link zur Homepage der HIT-Datenbank mit den gesammelten Adressdatenstellen: