UPDATE, 13.07.2023: Eine Kleine Anfrage von Bundestagsabgeordneten vom 20.06.2023 befasst sich in mehreren Fragen kritisch mit der GOT. Die Bundesregierung nahm hierzu in ihrer Antwort vom 04.07.2023 (online verfügbar seit dem 12.07.2023) Stellung. Weitere Einzelheiten wollen Sie bitte unserem gesondertem Beitrag entnehmen, den wir in diesem Text verlinken.
UPDATE, 23.01.2023: Zum Thema der sog. Hausbesuchsgebühren (Anlage zu §§ 1 f. GOT, Gebührenverzeichnis Ziffer 40 f.) veröffentlichte die Bundestierärztekammer e. V. (BTK) am 23.01.2023 eine Stellungnahme, auf die wir nachfolgend als Direkt-Link verweisen: Stellungnahme der BTK. Die Stellungnahme wird über die GOT-Informationsseite der BTK bereitgestellt.
UPDATE, 22.11.2022: Die Neufassung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) ist am 22.11.2022 in Kraft getreten. Die GOT regelt die Mindest- und Höchstsätze für tiermedizinische Leistungen. Es handelt sich um eine Bundesverordnung, d. h. sie gilt in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für alle approbierten Tierärzt:innen, jene Kolleg:innen, die auf Basis einer Berufsausübungserlaubnis tätig sein dürfen und für juristische Personen, die tierärztliche Leistungen erbringen.
UPDATE, 19.10.2022: Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen nimmt in ihrer Pressemitteilung vom 19.10.2022 unter der Überschrift „Mehr Transparenz, bessere Versorgung: Neue Gebührenverordnung für Tierärzte“ zur Neufassung der GOT Stellung. In der Pressemitteilung wird die Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Frau Silke Gorißen, wie folgt zitiert:
„Auch wenn aktuell an vielen Stellen jeder Griff ins Portmonee gut überlegt ist – an nötigen Terminen beim Veterinär sollte auch bei steigenden Kosten nicht gespart werden. Denn wer Tiere privat oder beruflich hält, muss Krankheiten rechtzeitig behandeln lassen. […] Die neue Gebührenordnung fällt in eine schwierige Zeit für viele Verbraucherinnen und Verbraucher. Eine neue und zeitgemäße Regelung war jedoch überfällig. Sie löst endlich das veraltete Abrechnungssystem aus den späten 1990er Jahren ab und ermöglicht Tieren auch eine bessere Behandlung mit modernen Techniken der Tiermedizin. Die neue, flächendeckende Verordnung schafft ebenfalls bessere Perspektiven für Veterinäre, die von ihrer Arbeit auch leben müssen. Der wichtige Beruf des Tierarztes muss auch in der Zukunft attraktiv sein.“
UPDATE, Dechra-Ausgabe der GOT: Die kommentierte Ausgabe der Dechra Veterinary Products Deutschland GmbH (Dechra) wird u. a. über die Homepage der Bundestierärztekammer e. V. bereitgestellt.
UPDATE, TV-Beitrag: Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte, welche im November 2022 in Kraft tritt, war am 18.09.2022 Thema eines TV-Beitrags des Westdeutsche Rundfunks, zu dem wir wir nachfolgend verlinken. Der Beitrag ist bis zum 18.09.2023 verfügbar.
UPDATE, 31.08.2022: Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) wurde am 22.08.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Danach tritt die GOT am 22.11.2022 in Kraft.
Die Bundestierärztekammer e. V. (BTK) informiert in diesem Zusammenhang mit Pressemitteilung vom 30.08.2022 und stellt über diese mehrere Informationsblätter zur Verfügung:
(1) Informationen für Tierarztpraxen,
(2) Informationen zur GOT-Novelle für Patientenbesitzerinnen und -besitzer sowie
(3) allgemeine Informationen zur GOT für Patientenbesitzerinnen und -besitzer.
UPDATE, 20.07.2022 [Bundesrat stimmt GOT-Novellierung zu]: Die in dem vorangehenden Update erwähnte Beschlussempfehlung des Ausschusses für Argrarpolitik und Verbraucherschutz vom 24.06.2022 war Gegenstand der Erörterungen des Bundesrats in seiner Sitzung am 08.07.2022. Der Vorgang wird in den Erläuterungen zum entsprechenden Tagesordnungspunkt zusammengefasst.
Im Ergebnis stimmt der Bundesrat der GOT-Novellierung zu (BR-Drs. 247/22 (B)).
Unverändert gilt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung unseres Updates: Die GOT-Novelle ist noch nicht in Kraft getreten. Ein Inkrafttreten erfordert die Verkündung der Verordnung im Bundesgesetzblatt, welche im Oktober 2022 erfolgen soll (Pressemitteilung des BMEL vom 25.05.2022). Ob das BMEL diesen Zeitplan einhält bleibt abzuwarten.
UPDATE, 27.06.2022: Der für die GOT-Novellierung zuständige Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat mit Erklärung vom 24.06.2022 der Verordnung unter Berücksichtigung einer Änderung zuzustimmen. Einzelheiten wollen Sie bitte dem Wortlaut der verlinkten Empfehlung entnehmen.
ERSTBEITRAG, 25.05.2022: Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert mit seiner Pressemitteilung vom 25.05.2022 über die Neufassung der GOT. Das BMEL stellt klar, das der in der Pressemitteilung genannte Referentenentwurf zur Neufassung der GOT noch nicht in Kraft getreten ist. Die Gebührenordnung muss erst vom Bundesrat beschlossen werden.
Der Vorgang wird vor dem Bundesrat als Drucksache (BR-Drs.) 247/22 behandelt.
Die erste Änderung findet sich bereits in dem Verordnungstitel. So wird aus der „Gebührenordnung für Tierärzte“ zukünftig die „Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte“.
Das BMEL rechnet mit dem Inkrafttreten der neugefassten GOT im Oktober 2022. Wir zitieren nachfolgend die Pressemitteilung:
„BMEL passt Tierärztegebührenordnung an modernste Untersuchungsverfahren an
Erste umfassende Novellierung seit über 20 Jahren
Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung die vom Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, vorgelegte Neufassung der Tierärztegebührenordnung beschlossen.
Die Verordnung passt die tierärztlichen Leistungen sowohl an den veterinärmedizinischen Erkenntnisstand als auch die Gebührensätze an die wirtschaftlichen Erfordernisse für den Betrieb einer Tierarztpraxis an. Die Tierärztegebührenordnung ist zuletzt im Jahr 1999 umfassend geändert worden.
Modernste Untersuchungsverfahren, wie die Kernspintomografie sind für viele Tiere ein Segen. Denn Tumore oder Nervenverletzungen lassen sich nur so erkennen. Verfahren wie diese müssen Tierärztinnen und Tierärzte natürlich auch angemessen abrechnen können. Die Kosten für die Behandlung von Tieren werden überwiegend zwar steigen, jedoch ermöglicht das gleichzeitig den Fortbestand vieler Tierarztpraxen. Das erhöht die Attraktivität der kurativen Tätigkeit, der tierärztlichen Notdienste und flächendeckenden tierärztlichen Nutztierbetreuung.
Die Anpassung der Gebührensätze erfolgt auf wissenschaftlicher Basis: Das BMEL hat bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die Durchführung einer umfassenden Studie initiiert. Die Studie hat ergeben, dass die einfachen Gebühren nicht mehr ausreichen. Die Studie ist im November 2021 auf der Internetseite des BMEL veröffentlicht worden.
Die Neufassung der Tierärztegebührenordnung muss noch vom Bundesrat beschlossen werden. Sie wird voraussichtlich im Oktober 2022 in Kraft treten.
Die Neufassung der Tierärztegebührenordnung finden Sie unter folgendem Link.“
GOT-Ausgabe der Dechra Veterinary Products Deutschland GmbH: Link.
Weitere Quellen:
Stellungnahme der BTK zur Hausbesuchsgebühr bei Pferden vom 23.01.2023: Link.
Pressemitteilung der BTK vom 30.08.2022: Link.
Bundesgesetzblatt Nr. 30 vom 22.08.2022: Link.
Pressemitteilung des BMEL vom 25.05.2022: Link.
Übersicht zum Verfahrensverlauf auf der Homepage des BMEL: Link.
Übersicht zum Beratungsverlauf auf der Homepage des Bundesrates: Link.
Referentenentwurf zur GOT vom 25.05.2022: Link.
Medien:
Beitrag der Gießener Allgemeine vom 26.01.2023 (Kosten beim Tierarzt steigen: Tierärzte müssen sich nicht rechtfertigen): Link.
Beitrag des Westdeutsche Rundfunks vom 18.09.2022 (Änderung der Gebührenordnung: Höhere Tierarztkosten ab November): Link. Verfügbar bis 18.09.2023.