Mit der Bitte um Beachtung:
Bei Symptomen der Maul- und Klauenseuche (MKS), wie etwa Fieber, vermehrter Speichelfluss, gerötete Maulschleimhaut und/oder Bläschen an der Innenfläche der Lippen, am Zahnfleischrand, an Klauen und Zitzen, muss umgehend das örtlich zuständige Veterinäramt kontaktiert werden.
Die Kontaktdaten sämtlicher Veterinärämter in Nordrhein-Westfalen verlinken wird in diesem Text.
Bürgeranfragen aus Nordrhein-Westfalen sind an das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV) unter der Rufnummer 0211-3843-0 zu richten.
Informationen zur Maul- und Klauenseuche (MKS):
Update, 13. Februar 2025 Die Bundestierärztekammer e.V. informiert hinsichtlich der Aufhebung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2025/186 (Update vom 29. Januar 2025) und macht auf den Verlinkten DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2025/323 DER KOMMISSION vom 11. Februar 2025, betreffend bestimmter Sofortmaßnahmen in Bezug auf die Maul- und Klauenseuche in Deutschland, aufmerksam.
Update, 12. Februar 2025 Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert in seiner Pressemitteilung vom 12. Februar 2025 über Fortschritte im Kampf gegen die Maul- und Klauenseuche.
Update, 29. Januar 2025: Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen informiert:
Nachfolgend verlinkt finden Sie den DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2025/186 DER KOMMISSION vom 24. Januar 2025 betreffend bestimmte Sofortmaßnahmen in Bezug auf die MKS in Deutschland zur Einrichtung von Sperrzonen (inkl. Schutz- und Überwachungszonen) in Berlin und Brandenburg. Der Beschluss gilt bis zum 11. Februar 2025.
Darüber hinaus finden Sie im Anhang die aktuelle Sperrliste für den Export mit Stand vom 27. Januar.
Am 27.01.2025 ging die Information ein, dass hinsichtlich des Exports von tierischen Erzeugnissen die zuständige Behörde Neuseelands mitgeteilt habe, dass Neuseeland die EU Regionalisierung für MKS anerkennt. Sofern die Waren aus Gebieten stammen, die keinen Beschränkungen für MKS unterliegen, dürfen sie nach Neuseeland weiterhin ausgeführt werden.
Bzgl. des Exports nach Kanada teilte das BMEL gestern Folgendes mit:
…haben die Kanadischen Behörden (CFIA) klargestellt, dass für Sendungen, bei denen das Datum der Unterzeichnung des Veterinärzertifikates am oder nach dem 12. Dezember 2024 liegt, im Veterinärzertifikat bestätigt werden muss, dass das Produkt entweder einer Hitzebehandlung unterzogen wurde (70°C für 30 Minuten), oder dass die Produkte von Tieren stammen, die vor dem 12. Dezember 2024 geschlachtet wurden. Da im Zertifikat kein geeigneter Platz für diese Angaben vorhanden ist, akzeptiert die CFIA zusätzliche, von einem amtlichen Tierarzt unterzeichnete und gesiegelte Bescheinigungen. Für dieses zusätzlichen Bescheinigungen ist kein Format vorgeschrieben, sie müssen jedoch einen eindeutigen Hinweis auf die Nummer des Zertifikates enthalten.
Update, 22. Januar 2025: Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen informiert, dass am 10.01.2025 in Brandenburg der Ausbruch der MKS in einer Wasserbüffelherde gemeldet worden ist. Aus diesem Grund sind alle Bundesländer aufgerufen, die Situation in ihrem Land aufmerksam zu beobachten. Nordrhein-Westfalen lässt daher unter anderem Tiere, bei denen ein Verdacht auf eine Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit (BTV) besteht, nicht nur auf BTV, sondern sicherheitshalber im Rahmen einer Abklärungsuntersuchung auch auf MKS untersuchen.
Für die Untersuchung auf BTV werden EDTA-Blutproben benötigt, während für die MKS-Untersuchung Serumproben eingesendet werden müssen. Aus diesem Grund bitten die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter, dass im Fall eines Verdachts auf BTV auch von den praktischen Tierärztinnen und Tierärzten sowohl eine EDTA-Blutprobe als auch eine Serumprobe eingesendet wird.
Update, 21. Januar 2025: Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert in seiner Pressemitteilung vom 20. Januar 2025, dass Brandenburg mit Blick auf das aktuelle Tierseuchengeschehen den Antrag zur Aktivierung der Impfstoff-Datenbank gestellt hat. Das BMEL erklärt hierzu in der Pressemitteilung: „[…] Die Aktivierung der Impfreserve ist keine Entscheidung zur Impfung, sie ermöglicht aber, im Fall der Fälle wesentlich schneller reagieren zu können. […] Die Aktivierung der Impfstoff-Datenbank kann vorsorglich durch das betroffene Bundesland (hier: Brandenburg) erfolgen. Die Aktivierung ist eine vorbeugende Maßnahme, die nicht automatisch bedeutet, dass Impfstoffe tatsächlich eingesetzt werden. Möglich wird die Aktivierung der Impfstoff-Datenbank erst, weil das bundeseigene Friedrich-Loeffler-Institut den Serotyp des Virus umgehend bestimmt hat. Das EU-Recht räumt nur im Ausnahmefall die Möglichkeit für Notimpfungen ein – die Entscheidung über den tatsächlichen Einsatz der Impfung trifft das betroffene Bundesland. Eine Notimpfung kommt dann in Betracht, wenn sich die Infektion massiv und schnell ausbreitet. Diese würde zum Beispiel in Form einer Ringimpfung erfolgen, um eine Immunschranke um einen Seuchenherd zu bilden und damit eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern. […]“ Siehe auch: Pressemitteilung des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) des Landes Brandenburg vom 20. Januar 2025. Stellvertretend für die Berichterstattung zu diesem Thema in den Medien verweisen wir auf den Beitrag der ARD (Tagesschau) vom 21.01.2025.
Zum Thema „Impfung gegen Maul- und Klauenseuche“ stellt das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) einen Fragen-und-Antworten-Katalog, Stand 17. Januar 2025, bereit.
Update, 17. Januar 2025: Aktuelle Meldungen inklusive der Meldung eines weiteren Verdachts in Brandenburg finden Sie im Liveticker.
Update, 17. Januar 2025: Information der BTK für die Tierärzteschaft zum Ausbruch der MKS in Brandenburg (Stand 17.01.2025).
Update, 17. Januar 2025: Das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) des Landes Brandenburg meldet in seiner Pressemitteilung vom 17. Januar 2025: „[…] Auch der klinische Verdacht auf [Maul- und Klauenseuche (MKS)] in einem Ziegenbestand im Landkreis Barnim, zu dem es gestern eine breite Berichterstattung gab, hat sich durch die durchgeführten Laboruntersuchungen nicht bestätigt. Somit gibt es keinen weiteren Ausbruch der MKS und auch keine weitere Ausbreitung dieser Tierseuche. […]“ Stellvertretend für die Berichterstattung in den Medien siehe hierzu auch den Beitrag auf ZEIT online vom 17. Januar 2025 unter Berufung auf die Berichterstattung der Deutsche Presse-Agentur (dpa). Nachtrag, 20. Januar 2025: Das FLI bestätigt das Vorstehende in einer Kurzmitteilung vom 17. Januar 2025.
Update, 16. Januar 2025: Die ARD berichtet in einem Beitrag vom 16. Januar 2025 über mögliche weitere Verdachtsfälle in Brandenburg in einer Ziegenhaltung und verweist hierbei u. a. auf die Berichterstattung von Lokalmedien: Im Fall des betroffenen Betriebs heben die zuständigen Stellen hervor, dass die bisherigen Untersuchungen des Probenmaterials keinen eindeutigen Nachweis erbracht haben. Es gilt die Untersuchungen des Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) abzuwarten. Mit Ergebnissen wird am morgigen Freitag, 17. Januar 2025, gerechnet.
Update, 15. Januar 2025: Die Bundestierärztekammer e. V. (BTK) informiert über die „ÜBERSICHT Sperren aufgrund MKS_15.01.2025„.
Update, 15. Januar 2025: Der Präsident des Bundesverbands praktizierender Tierärzte e. V. (bpt), Herr Dr. Siegfried Moder, beantwortet in einem Beitrag des ARD-Morgenmagazins vom 15. Januar 2025 Fragen zum aktuellen Maul- und Klauenseuchengeschehen.
Update, 15. Januar 2025: Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert mit Pressemitteilung vom 15. Januar 2025, dass die Europäische Kommission heute in einem Durchführungsbeschluss die von Brandenburg bereits eingerichteten Drei- beziehungsweise Zehn-Kilometer-Zonen bestätigt habe. Herr Bundesminister Özdemir wird in dieser Angelegenheit wie folgt zitiert:
„[…] Bei den Nachrichten der vergangenen Woche ist die Entscheidung aus Brüssel ein Lichtblick für die Landwirtinnen und Landwirte. Die Kommission hat den von Brandenburg gesperrten Bereich nicht vergrößert. Fleisch und auch Milchprodukte, die außerhalb der Sperrzone erzeugt wurden, können damit weiter in der EU gehandelt werden.
Die aktuelle Situation ist für die Höfe sehr belastend – viele Landwirte bangen um ihre Tiere. Ziel muss weiterhin sein, eine Ausbreitung des Virus zu verhindern, um die Tiere zu schützen und Schäden für unsere Land- und Lebensmittelwirtschaft zu minimieren.“
Update, 14. Januar 2025: Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV) ruft als zusätzliche Schutzmaßnahme gegen die Mauel- und Klauenseuche (MKS) die Jägerschaft in seiner Pressemitteilung vom 14. Januar 2025 zu erhöhten Wachsamkeit auf. Das Ministerium bittet Jägerinnen und Jäger aus Nordrhein-Westfalen davon abzusehen an Jagden in einem betroffenen Seuchengebiet in Brandenburg bzw. in angrenzenden Arealen abzusehen, um eine etwaige Einschleppung nach Nordrhein-Westfalen zu vermeiden.
Ferner gibt das MLV einen Überblick zu Biosicherheitsmaßnahmen und ruft alle Tierhalterinnen und Tierhalter von Beständen MKS-gefährdeter Tierarten (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Kameliden (Alpakas, Lamas), Rehe, und Büffel) auf, diese umzusetzen – wir zitieren nachfolgend aus der oben verlinkten Pressemitteilung:
„[…] 1. Alle „betriebsfremden“ Personen, wie die Tierärztin oder Tierarzt, Nachbarn oder Besucher nur in betriebseigener Schutzkleidung in den Stall lassen.
- Keine Mitbringsel aus dem Urlaub wie Wurst, Fleisch, oder Milchprodukte an heimische Klauentiere verfüttern, auch keine Küchenabfälle oder Essensreste.
- Bei geringstem Verdacht bzw. Krankheitssymptomen bei Tieren (Störung des Allgemeinempfindens, Bläschenbildung im Bereich von Lippen, Zahnfleisch, Zunge, Klauen, Euter oder vermehrtem Speichelfluss) direkt den Tierarzt kontaktieren.
Für Menschen ist die MKS ungefährlich. In der Europäischen Union gelten aber für Staaten mit MKS-Ausbrüchen umfassende Handelsbeschränkungen sowohl für lebende Klauentiere als auch für Produkte (Fleisch, Milcherzeugnisse) aus ihnen. Ein Ausbruch der Tierseuche ist damit nicht nur mit großem Tierleid verbunden, sondern kann große wirtschaftliche Einbußen für Tierhalter mit sich bringen. […]“
Hinweis: Die Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen bietet u. a. den Betreiberinnen bzw. Betreibern von Rinderhaltungen (ab einem Mindestbestand von 50 Tieren) und Schweinehaltungen (ab einem Mindestbestand von einem Tier) die Möglichkeit zur Teilnahme an einem eLearning-Programm zur Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen an. Informationen hierzu finden Sie auf der nachfolgend verlinkten Internetseite der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen.
Update, 14. Januar 2025: Besonderheit bezüglich Veranstaltungen mit Pferden in Niedersachsen: Die Deutsche Reiterliche Vereinigung informiert unter dem 14. Januar 2025, dass Niedersachsen befristete Auflagen für Pferdeveranstaltungen – zunächst – bis 17. Januar 2025 erlassen hat. Einzelheiten hierzu veröffentlich das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
„[…] Veranstaltungen mit Pferden und Geflügel werden bis einschließlich 17. Januar 2025 wie folgt beschränkt:
Teilnehmende Tiere dürfen nicht aus Beständen stammen, in denen zusätzlich auch Klauentiere gehalten werden.
Teilnehmende Personen (Reiter und Begleitung/Aussteller und Begleitung) dürfen in den letzten 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn keinen Kontakt zu Klauentieren gehabt haben.
Transportfahrzeuge dürfen in den 48 Stunden vor der Veranstaltung nicht für den Transport von Klauentieren genutzt worden sein und müssen vor Nutzung gereinigt und desinfiziert werden.
Diese Verpflichtungen sind durch die Teilnehmer schriftlich zu erklären und müssen durch den Veranstalter gesammelt und bis weitere Anweisung erfolgt, verwahrt werden. […]“
In der Pressemitteilung stellt die Deutsche Reiterliche Vereinigung aber auch klar: Es sei nicht notwendig, Pferde von MKS-betroffenen Gebieten fernzuhalten. Es bestehen, abgesehen von vorgenannten Auflagen, keine Einschränkungen für Pferdesport, -transport oder -handel in Deutschland.
Update, 14. Januar 2025: Großbritannien verhängt mit Wirkung zum 15. Januar 2025 einen Importstopp für Rinder/Büffel, Wild, Schweine und Schafe aus Deutschland einschließlich der Einführung der von diesen Tieren gewonnenen Produkte. Einzelheiten finden Sie in der Pressemitteilung des Department for Environment, Food & Rural Affairs vom 14. Januar 2025. Nachtrag, 16. Januar 2025: Zu den Reiseregelungen für Privatreisende siehe auch die Pressemitteilung des Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) vom 16. Januar 2025.
Erstbeitrag, 14. Januar 2025: Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV) informieren mit gesonderten Pressemitteilungen jeweils am 10. Januar 2025 über den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) in einem Wasserbüffelbestand in Brandenburg.
Die MKS ist eine für Klauen-, Zoo- und Wildtiere hochansteckende Viruserkrankung. Unter dem Begriff Klauentiere sind Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Kameliden (Alpakas, Lamas), Rehe, und Büffel zu verstehen. Pferde sind nicht für MKS empfänglich, s. hierzu die Pressemitteilung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung vom 11. Januar 2025. Haustiere, wie Hunde oder Katzen, sind ebenfalls nicht gefährdet, können den Virus aber in sich tragen und verbreiten. Menschen sind nur selten betroffen.
Der Viruseintrag, der Erste seit 1988, wurde vom Friedlich-Loeffler-Institut (FLI) mit Kurznachrichten vom 10. Januar bzw. 11. Januar 2025 bestätigt. Das BMEL kommentiert die Feststellung des FLI in einer gesonderten Pressemitteilung ebenfalls vom 11. Januar 2025.
Zwischenzeitlich wurde vom BMEL ein Fragen-und-Antworten-Katalog bereitgestellt.
Die zuständigen Stellen in Brandenburg haben Bekämpfung- und Schutzmaßnahmen eingeleitet, was bis auf weiteres den Ausfuhrstopp von Tieren beinhaltet bzw. von Produkten, die von diesen Tieren stammen. Das BMEL kündigt die Einberufung des Zentralen Krisenstabs Tierseuchen für Dienstag, 14. Januar 2025, an und begrüßt die in Brandenburg vorgenommenen Maßnahmen in seiner Pressemitteilung vom 13. Januar 2025. Hinsichtlich der Auswirkungen auf den Handel stellt das BMEL in derselben Pressemitteilung klar: „[…] Im EU-Binnenmarkt ist der Handel aus MKS-freien Gebieten in Deutschland ist weiter möglich – die sogenannte Regionalisierung. Beim Handel mit Drittstaaten setzen wir alles daran, rasch wieder den Export in möglichst viele Märkte zu ermöglichen. […]“
In einigen Bundesländern wurden Veranstaltungen mit Klauentieren untersagt. Die Niederlande verfügt ein Importverbot für Mastkälber.
Das MLV betont in seiner eingangs erwähnten Pressemitteilung, dass in Nordrhein-Westfalen weder Verdachts- noch Seuchenfälle bekannt seien. Die Hausspitze des MLV, Frau Ministerin Gorißen, bezeichnet die Situation gleichwohl als besorgniserregend. Alle klauentierhaltenden Betriebe sowie private Halterinnen bzw. Halter von Kameliden und Wildwiederkäuern sind zur Einhaltung strenger Biosicherheitsmaßnahmen und zur Wachsamkeit aufgerufen.
Informationsquellen:
Informationsseite des FLI: Link.
Frage-und-Antworten-Katalog des FLI zum Thema „Impfung gegen Maul- und Klauenseuche“: Link.
Informationsseite des BMEL: Link.
Fragen- und Antworten-Katalog des BMEL: Link.
Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen, Biosicherheit, Anträge auf Teilnahme am e-Learning-Angebot: Link.