Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte – was ist das?
Die „Gebührenordnung für Tierärzte“ bzw. seit dem 22.11.2022 in überarbeiteter Fassung die „Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte“ (GOT) ist eine Rechtsverordnung, die vorschreibt, wie tierärztliche Leistungen abzurechnen sind. Sie wird von der Bundesregierung erlassen, um die berechtigten Interessen von Tierhaltern und Tierärzten zu wahren. Die GOT ist für alle praktizierenden Tierärzte bindend. Von Bedeutung für den Tierhalter sind ein überschaubarer Gebührenrahmen und die Qualität der tierärztlichen Leistung.
Das Gebührenverzeichnis
Rund 800 tierärztliche Einzelleistungen und Behandlungsschritte sind hier mit ihrem Identifizierungscode bestehend aus Ziffern- oder Buchstabenkombinationen aufgeführt. Für jede dieser Positionen ist ein Gebührenrahmen benannt, der mit dem 1-fachen bis zum 3-fachen Satz reicht. Innerhalb dieses Rahmens kann der Tierarzt nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles den Multiplikationsfaktor bestimmen. Dies ist notwendig, um den individuellen Behandlungsbedürfnissen der Patienten (Schwierigkeitsgrad, Zeitaufwand, Nacht- oder Notdienst etc.) entsprechen zu können. Über- oder Unterschreitungen dieses Gebührenrahmens sind nur in begründeten Einzelfällen und nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zulässig.
Das Gebührenverzeichnis enthält keine Endpreise für Behandlungen! Die Gebührensätze der medizinischen Einzelschritte werden nach dem Baukastenprinzip zusammengesetzt. Die Gliederung in einzelne Behandlungsschritte erfordert medizinisches Verständnis und ist für den Laien leider nicht immer ohne Erläuterungen nachvollziehbar. Fehlinterpretationen und Missverständnisse sind daher nicht selten, insbesondere wenn in Presseberichten aus der GOT zitiert wird. Häufig wird vergessen, dass in den angegebenen Preisen der GOT noch nicht die benötigten Medikamente und medizinischen Verbrauchsmaterialien enthalten sind. Hinzu zu rechnen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nach dem aktuellen Satz.
Bitte beachten Sie: Zu den Grundleistungen einer tierärztlichen Praxis gehört immer eine Untersuchung des Patienten; alle weiteren Maßnahmen hängen vom Ergebnis der Erstuntersuchung ab. Werden dabei zum Beispiel Anzeichen einer Herzerkrankung festgestellt, müssen zunächst das Herz und Kreislaufsystem eingehender untersucht werden (EKG, Herzultraschall, Röntgen des Brustkorbes). Möglicherweise könnte selbst bei Routineeingriffen ein sichereres Narkoseverfahren (Inhalationsnarkose mit Sauerstoffbeatmung an Stelle von Injektionsnarkose) mit einem entsprechenden Monitoring erforderlich sein. Aus diesem Grunde gibt es in dem Gebührenverzeichnis GOT keine Pauschalpreisangaben für Kastrationen und ähnliche Standardeingriffe.
Kann ich eine Rechnung verlangen?
Gemäß § 7 Absatz 4 GOT muss Ihr Tierarzt oder Ihre Tierärztin Ihnen eine detaillierte und voll aufgeschlüsselte Rechnung mit den Ziffern der Gebührenordnung erstellen. So erfahren Sie klipp und klar, welche Leistungen erbracht, welche Materialien verwendet, welche Medikamente angewandt oder abgegeben wurden – und zwar mit Namen des Medikamentes und der Mengenangabe. Schließlich haben Sie und der überweisende Haustierarzt ein Recht darauf zu erfahren, welche Medikamente Ihr Tier erhalten hat. Auf der Liquidation finden Sie auch die erhobenen Befunde und gestellten Diagnosen.
Ist das Tierarzthonorar erfolgsabhängig?
Tierärztliche Leistung wird auf der Basis eines Dienstvertrages erbracht. Deshalb handelt es sich beim tierärztlichen Honorar nicht um ein Erfolgshonorar. Die Vergütung steht dem Tierarzt für seine erbrachten Leistungen zu, auch wenn sich einmal der erhoffte Behandlungserfolg nicht einstellen sollte.
Muss ich die Behandlungskosten für ein verletztes Fundtier zahlen?
Einen honorarpflichtigen Dienstvertrag mit dem Tierarzt geht auch derjenige ein, der für ein verletzt aufgefundenes Wild- oder herrenloses Fundtier tierärztliche Hilfe in Anspruch nimmt. Wer in einem solchen Fall letztendlich die Kosten zu tragen hat, ist nicht immer klar, denn eine bundeseinheitliche Regelung gibt es dafür leider nicht.
Kann ich eine tierärztliche Rechnung prüfen lassen?
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Tierarztrechnung haben, sprechen Sie bitte zuerst Ihren Tierarzt offen darauf an. Er wird Ihnen gerne ausführliche Erläuterungen geben. Sollten Sie weitere Informationen oder eine Überprüfung wünschen, wenden Sie sich bitte an die für die Tierärzte in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf zuständige Tierärztekammer Nordrhein.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bundestierärztekammer e. V. (BTK).
Rechtsgrundlagen:
GOT in der seit dem 22.11.2022 geltenden Fassung: Link.
Weitere Quellen:
Homepage der BTK: Link.
Homepage der Tierärztekammer Nordrhein: Link.