Mit der E-Rechnungspflicht, welche zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt, muss sich auch die Tierärzteschaft bzw. müssen sich insbesondere die Betreiberinnen und Betreiber von Tierarztpraxen, Tierkliniken pp. befassen.
Um den Mitgliedern der Tierärztekammer Nordrhein den Einstieg in dieses Thema zu erleichtern und eine Orientierung zu bieten, stellen wir den nachfolgend verlinkten Fragen-und-Antworten-Katalog [aktualisierte Fassung vom 16. Dezember 2024] zur Verfügung:
Was ist mit dem Begriff „E-Rechnungspflicht“ bzw. elektronische Rechnung gemeint ? Was sind die rechtlichen Grundlagen? In welchen Stufen wird diese Pflicht nach und nach ausgestaltet (Übergangsfristen)? Bleibt die Verwendung von Papierrechnungen möglich? Zu diesen und weiteren Fragen finden Sie Antworten in dem erwähnten Katalog.
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Beitrag von Vetline.de vom 11. Dezember 2024 u. a. mit Informationen zu Fördermöglichkeiten: Link.