Seit dem 1. Januar 2025 ist eine Sachkunde für den Verkauf von Bioziden erforderlich.
Zum Thema Biozidrecht informiert die Bundestierärztekammer e.V. (BTK) auf ihrer nachfolgend verlinkten Homepage unter Start / Bundestierärztekammer e.V.
Die BTK informiert weiter:
„Insbesondere die auf der Webseite der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) verfügbare Liste anerkannter Einrichtungen für den Erwerb der nun geforderten Sachkunde wird regelmäßig aktualisiert.
Die aktuelle Liste sowie Hinweise zu den nach § 13 Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV) anerkannten Sachkunden finden Sie nachfolgend als PDF.
– hinweise-zu-den-nach-paragraph-13-chembioziddv-anerkannten-sachkunden-stand-16022024
– externe-liste-anerkannter-einrichtungen-fortbildungstraeger-chemverbotsv-stand-08.01.2025
Welche Präsenz- oder Online-Veranstaltungen in Ihrem Bundesland genau angeboten werden, müssten Sie bitte bei einer der in der Liste genannten zuständigen Einrichtungen erfragen.“