Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV)

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Kategorie: Aktuelles Kammer, Aktuelles Tierärzte

Seit dem 1. Januar 2025 ist eine Sachkunde für den Verkauf von Bioziden erforderlich.
Zum Thema Biozidrecht informiert die Bundestierärztekammer e.V. (BTK) auf ihrer nachfolgend verlinkten Homepage unter Start / Bundestierärztekammer e.V.

Die BTK informiert weiter:
„Insbesondere die auf der Webseite der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) verfügbare Liste anerkannter Einrichtungen für den Erwerb der nun geforderten Sachkunde wird regelmäßig aktualisiert.

Die aktuelle Liste sowie Hinweise zu den nach § 13 Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV) anerkannten Sachkunden finden Sie nachfolgend als PDF.

hinweise-zu-den-nach-paragraph-13-chembioziddv-anerkannten-sachkunden-stand-16022024

externe-liste-anerkannter-einrichtungen-fortbildungstraeger-chemverbotsv-stand-08.01.2025

Welche Präsenz- oder Online-Veranstaltungen in Ihrem Bundesland genau angeboten werden, müssten Sie bitte bei einer der in der Liste genannten zuständigen Einrichtungen erfragen.“

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