Update, 15. Januar 2025: Der Präsident des Bundesverbands praktizierender Tierärzte e. V. (bpt), Herr Dr. Siegfried Moder, beantwortet in einem Beitrag des ARD-Morgenmagazins vom 15. Januar 2025 Fragen zum aktuellen Maul- und Klauenseuchengeschehen.
Update, 15. Januar 2025: Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert mit Pressemitteilung vom 15. Januar 2025, dass die Europäische Kommission heute in einem Durchführungsbeschluss die von Brandenburg bereits eingerichteten Drei- beziehungsweise Zehn-Kilometer-Zonen bestätigt habe. Herr Bundesminister Özdemir wird in dieser Angelegenheit wie folgt zitiert:
„[…] Bei den Nachrichten der vergangenen Woche ist die Entscheidung aus Brüssel ein Lichtblick für die Landwirtinnen und Landwirte. Die Kommission hat den von Brandenburg gesperrten Bereich nicht vergrößert. Fleisch und auch Milchprodukte, die außerhalb der Sperrzone erzeugt wurden, können damit weiter in der EU gehandelt werden.
Die aktuelle Situation ist für die Höfe sehr belastend – viele Landwirte bangen um ihre Tiere. Ziel muss weiterhin sein, eine Ausbreitung des Virus zu verhindern, um die Tiere zu schützen und Schäden für unsere Land- und Lebensmittelwirtschaft zu minimieren.“
Update, 14. Januar 2025: Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV) ruft als zusätzliche Schutzmaßnahme gegen die Mauel- und Klauenseuche (MKS) die Jägerschaft in seiner Pressemitteilung vom 14. Januar 2025 zu erhöhten Wachsamkeit auf. Das Ministerium bittet Jägerinnen und Jäger aus Nordrhein-Westfalen davon abzusehen an Jagden in einem betroffenen Seuchengebiet in Brandenburg bzw. in angrenzenden Arealen abzusehen, um eine etwaige Einschleppung nach Nordrhein-Westfalen zu vermeiden.
Ferner gibt das MLV einen Überblick zu Biosicherheitsmaßnahmen und ruft alle Tierhalterinnen und Tierhalter von Beständen MKS-gefährdeter Tierarten (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Kameliden (Alpakas, Lamas), Rehe, und Büffel) auf, diese umzusetzen – wir zitieren nachfolgend aus der oben verlinkten Pressemitteilung:
„[…] 1. Alle „betriebsfremden“ Personen, wie die Tierärztin oder Tierarzt, Nachbarn oder Besucher nur in betriebseigener Schutzkleidung in den Stall lassen.
- Keine Mitbringsel aus dem Urlaub wie Wurst, Fleisch, oder Milchprodukte an heimische Klauentiere verfüttern, auch keine Küchenabfälle oder Essensreste.
- Bei geringstem Verdacht bzw. Krankheitssymptomen bei Tieren (Störung des Allgemeinempfindens, Bläschenbildung im Bereich von Lippen, Zahnfleisch, Zunge, Klauen, Euter oder vermehrtem Speichelfluss) direkt den Tierarzt kontaktieren.
Für Menschen ist die MKS ungefährlich. In der Europäischen Union gelten aber für Staaten mit MKS-Ausbrüchen umfassende Handelsbeschränkungen sowohl für lebende Klauentiere als auch für Produkte (Fleisch, Milcherzeugnisse) aus ihnen. Ein Ausbruch der Tierseuche ist damit nicht nur mit großem Tierleid verbunden, sondern kann große wirtschaftliche Einbußen für Tierhalter mit sich bringen. […]“
Besonderheit bezüglich Veranstaltungen mit Pferden in Niedersachsen: Die Deutsche Reiterliche Vereinigung informiert unter dem 14. Januar 2025, dass Niedersachsen befristete Auflagen für Pferdeveranstaltungen – zunächst – bis 17. Januar 2025 erlassen hat. Einzelheiten hierzu veröffentlicht das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
„[…] Veranstaltungen mit Pferden und Geflügel werden bis einschließlich 17. Januar 2025 wie folgt beschränkt:
- Teilnehmende Tiere dürfen nicht aus Beständen stammen, in denen zusätzlich auch Klauentiere gehalten werden.
- Teilnehmende Personen (Reiter und Begleitung/Aussteller und Begleitung) dürfen in den letzten 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn keinen Kontakt zu Klauentieren gehabt haben.
- Transportfahrzeuge dürfen in den 48 Stunden vor der Veranstaltung nicht für den Transport von Klauentieren genutzt worden sein und müssen vor Nutzung gereinigt und desinfiziert werden.
- Diese Verpflichtungen sind durch die Teilnehmer schriftlich zu erklären und müssen durch den Veranstalter gesammelt und bis weitere Anweisung erfolgt, verwahrt werden. […]“
In der Pressemitteilung stellt die Deutsche Reiterliche Vereinigung aber auch klar: Es sei nicht notwendig, Pferde von MKS-betroffenen Gebieten fernzuhalten. Es bestehen, abgesehen von vorgenannten Auflagen, keine Einschränkungen für Pferdesport, -transport oder -handel in Deutschland.
Erstbeitrag, 14. Januar 2025: Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV) informieren mit gesonderten Pressemitteilungen jeweils am 10. Januar 2025 über den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) in einem Wasserbüffelbestand in Brandenburg.
Die MKS ist eine für Klauen-, Zoo- und Wildtiere hochansteckende Viruserkrankung. Unter dem Begriff Klauentiere sind Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Kameliden (Alpakas, Lamas), Rehe, und Büffel zu verstehen. Pferde sind nicht für MKS empfänglich, s. hierzu die Pressemitteilung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung vom 11. Januar 2025. Haustiere, wie Hunde oder Katzen, sind ebenfalls nicht gefährdet, können den Virus aber in sich tragen und verbreiten. Menschen sind nur selten betroffen.
Der Viruseintrag, der Erste seit 1988, wurde vom Friedlich-Loeffler-Institut (FLI) mit Kurznachrichten vom 10. Januar bzw. 11. Januar 2025 bestätigt. Das BMEL kommentiert die Feststellung des FLI in einer gesonderten Pressemitteilung ebenfalls vom 11. Januar 2025.
Zwischenzeitlich wurde vom BMEL ein Fragen-und-Antworten-Katalog bereitgestellt.
Die zuständigen Stellen in Brandenburg haben Bekämpfung- und Schutzmaßnahmen eingeleitet, was bis auf weiteres den Ausfuhrstopp von Tieren beinhaltet bzw. von Produkten, die von diesen Tieren stammen. Das BMEL kündigt die Einberufung des Zentralen Krisenstabs Tierseuchen für Dienstag, 14. Januar 2025, an und begrüßt die in Brandenburg vorgenommenen Maßnahmen in seiner Pressemitteilung vom 13. Januar 2025. Hinsichtlich der Auswirkungen auf den Handel stellt das BMEL in derselben Pressemitteilung klar: „[…] Im EU-Binnenmarkt ist der Handel aus MKS-freien Gebieten in Deutschland ist weiter möglich – die sogenannte Regionalisierung. Beim Handel mit Drittstaaten setzen wir alles daran, rasch wieder den Export in möglichst viele Märkte zu ermöglichen. […]“
In einigen Bundesländern wurden Veranstaltungen mit Klauentieren untersagt. Die Niederlande verfügt ein Importverbot für Mastkälber.
Das MLV betont in seiner eingangs erwähnten Pressemitteilung, dass in Nordrhein-Westfalen weder Verdachts- noch Seuchenfälle bekannt seien. Die Hausspitze des MLV, Frau Ministerin Gorißen, bezeichnet die Situation gleichwohl als besorgniserregend. Alle klauentierhaltenden Betriebe sowie private Halterinnen bzw. Halter von Kameliden und Wildwiederkäuern sind zur Einhaltung strenger Biosicherheitsmaßnahmen und zur Wachsamkeit aufgerufen.
Mit der Bitte um Beachtung:
Bei MKS-Symptomen (Fieber, vermehrter Speichelfluss, gerötete Maulschleimhaut und/oder Bläschen an der Innenfläche der Lippen, am Zahnfleischrand, an Klauen und Zitzen) muss umgehend das örtlich zuständige Veterinäramt kontaktiert werden.
Die Kontaktdaten sämtlicher Veterinärämter in Nordrhein-Westfalen verlinken wird in diesem Text.
Bürgeranfragen sind an das MLV unter der Rufnummer 0211-3843-0 zu richten.
Informationsquellen:
Informationsseite des FLI: Link.
Informationsseite des BMEL: Link.
Fragen- und Antworten-Katalog des BMEL: Link.