Tierärztlicher Notfalldienst: Fragen und Antworten

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Kategorie: Aktuelles Kammer, Aktuelles Tierärzte

Am 1. Januar 2025 trat in den beiden Zuständigkeitsbereichen der Tierärztekammern in Nordrhein-Westfalen jeweils gesondert eine Notfalldienstordnung in Kraft. Den Wortlaut der für den Kammerbereich Nordrhein geltenden Satzung finden Sie auf der Homepage der Tierärztekammer Nordrhein.

Beide Tierärztekammern in Nordrhein-Westfalen informierten ihre Mitglieder im Vorfeld über das Satzungsvorhaben. In diesem Zusammenhang erreichten beide Kammern zahlreiche Anfragen, welche u. a. den Personenkreis der Notfalldienstverpflichteten, die konkrete Umsetzung der Notfalldienste, die Gründung von/den Anschluss an Notfalldienstringe, Verfahrensweisen pp. zum Gegenstand haben. Um einen Großteil dieser Fragen zu beantworten, erarbeiteten die Tierärztekammern in Nordrhein-Westfalen den nachfolgend verlinkten, gemeinsamen Fragen-und-Antworten-Katalog.

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