Die Weiterbildungsordnung der Tierärztekammer vom 20. Dezember 2019 zuletzt geändert durch die Satzung zur Änderung der Weiterbildungsordnung der Tierärztekammer Nordrhein vom 28. November 2024. Veröffentlichung im Deutschen Tierärzteblatt, Januar 2025, Beilage. Gültig seit dem 1. Februar 2025.
Hinweis: Denken Sie als Weiterbildungsinteressierte bzw. Weiterbildungsinteressierter immer daran, dass die Pflicht zur Anzeige des Beginns bzw. Fortsetzung einer Weiterbildung im Zuständigkeitsbereich der Tierärztekammer Nordrhein allein bei Ihnen liegt. Einzelheiten zur Anzeigepflicht finden Sie auf unserer Informationsseite. Einschließlich der für die Weiterbildungsanzeige vorgesehenen Formulare, einer Übersicht zu den Weiterbildungsstätten im Kammerbezirk, des Mustertextes für Weiterbildungszeugnisse u. v. m.
Nachfolgend stellen wir den Wortlaut der „Weiterbildungsordnung 2025“, die Anlage A zu den Gebiets- bzw. Fachtierarztbezeichnungen und Teilgebieten sowie die Anlage B zu Bereichs- bzw. Zusatzbezeichnungen zur Verfügung:
Fachtierarzt für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie
Fachtierarzt für Bakteriologie und Mykologie
Fachtierarzt für bildgebende Verfahren – Kleintiere –
Fachtierarzt für Chirurgie der Kleintiere
Fachtierarzt für Epidemiologie
Fachtierarzt für Fleischhygiene
Fachtierarzt für Informationstechnologie
Fachtierarzt für Innere Medizin der Kleintiere
Fachtierarzt für Innere Medizin der Pferde
Fachtierarzt für kleine Wiederkäuer
Fachtierarzt für Klinische Laboratoriumsdiagnostik
Fachtierarzt für Mikrobiologie
Fachtierarzt für Öffentliches Veterinärwesen
Fachtierarzt für Parasitologie
Fachtierarzt für Pathologie – Teilgebiet Toxikopathologie
Fachtierarzt für Pferde – Teilgebiet Reproduktionsmedizin
Fachtierarzt für Pferde – Teilgebiet Orthopädie
Fachtierarzt für Pferdechirurgie
Fachtierarzt für Pharmakologie und Toxikologie
Fachtierarzt für Reproduktionsmedizin
Fachtierarzt für Tier- und Umwelthygiene
Fachtierarzt für Tierernährung und Diätetik
Fachtierarzt für Tropenveterinärmedizin
Fachtierarzt für Verhaltenskunde
Fachtierarzt für Versuchstierkunde
Fachtierarzt für Wildtiere und Artenschutz. Mit der Bitte um Beachtung: Die Fachtierarztbezeichnung „Wildtiere und Artenschutz“ wurde mit der Weiterbildungsordnung 2025 neu eingeführt. Achten Sie bitte auf den einleitenden Hinweis in der nebenstehend verlinkten Anlage.
Zusatzbezeichnung Anästhesie beim Kleintier
Zusatzbezeichnung Augenheilkunde beim Kleintier
Zusatzbezeichnung Augenheilkunde beim Pferd
Zusatzbezeichnung Betreuung von Pferdesportveranstaltungen
Zusatzbezeichnung Biologische Tiermedizin und Naturheilverfahren – Kleintiere
Zusatzbezeichnung Dermatologie beim Kleintier
Zusatzbezeichnung Ernährungsberatung Kleintier
Zusatzbezeichnung Hals- Nasen- und Ohrenheilkunde bei Kleintieren
Zusatzbezeichnung Hygieneberatung und Qualitätsmanagement im Lebensmittelbereich
Zusatzbezeichnung Kardiologie beim Kleintier
Zusatzbezeichnung Neurologie beim Kleintier
Zusatzbezeichnung Physiotherapie und Osteotherapie bei Pferden
Zusatzbezeichnung Physiotherapie und Rehabilitation bei Kleintieren
Zusatzbezeichnung Regenerative Veterinärmedizin
Zusatzbezeichnung Röntgenologie Sonographie
Zusatzbezeichnung Tierärztliche Bestandsbetreuung und Qualitätssicherung im Erzeugerbetrieb-Rinder
Zusatzbezeichnung Tierärztliche Bestandsbetreuung und Qualitätssicherung im Erzeugerbetrieb-Schweine
Zusatzbezeichnung Tiergesundheitsmanagement
Zusatzbezeichnung Tierverhaltenstherapie beim Kleintier
Zusatzbezeichnung Tierverhaltenstherapie beim Pferd
Zusatzbezeichnung Urologie beim Klein- und Heimtier
Zusatzbezeichnung Zahnheilkunde beim Kleintier
Die „Weiterbildungsordnung 2025“ umfasst folgende, wesentliche Änderungen/Neuerungen:
Änderungen im Paragrafenteil:
Mit Inkrafttreten der o. g. Weiterbildungsordnung zum 1. Februar 2025 besteht die Möglichkeit, dass in Teilzeit tätige Kammermitglieder einen Antrag auf Erteilung eine Weiterbildungsermächtigte stellen und, sollte dem Antrag entsprochen werden, alleinverantwortlich eine Vollzeit-Weiterbildung leiten. Wichtig: Neben den übrigen Vorgaben, von der die Erteilung einer Weiterbildungsermächtigung abhängt, besteht vorgenannte Möglichkeit nur, sofern die Antragstellerin/der Antragsteller mindestens die Hälfte einer Vollzeitbeschäftigung in der Weiterbildungsstätte tierärztlich im Gebiet, Teilgebiet oder Bereich tätig ist.
Die Tierärztekammer Nordrhein öffnet somit das Weiterbildungssystem für Teilzeit-Ermächtigte weiter. Sie beendet die bisherige Rechtslage, welche die Erteilung einer Teilzeit-Weiterbildungsermächtigung nur dann vorsah, wenn mehrere Teilzeit-Weiterbildungsermächtigte zusammenwirkten und gemeinsam eine Vollzeit-Weiterbildung sicherstellten mussten. Eine Teilzeit-Ermächtigte bzw. ein Teilzeit-Ermächtigter konnte bisher also keine Weiterbildung allein leiten. Dies wurde mit Wirkung zum 1. Februar 2025 geändert.
Änderung der Anlagen zu verschiedenen Weiterbildungsgängen:
Legende zu den nachfolgend genutzten Abkürzungen:
- LK = Änderungen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Leistungskatalog. Dies kann bedeuten: Änderung/Korrektur eines bestehenden Leistungskatalogs oder Aufnahme eines vollständig neuen Leistungskatalogs.
- FB = Änderungen im Zusammenhang mit den Vorgaben zu ausführlichen Fallberichten. Dies bedeutet hier in erster Linie: Aufnahme einer klaren Vorgabe, wie viele Fallberichte vorzulegen sind.
- ANRE = Änderungen im Zusammenhang mit den Regelungen zur Anrechnung von Weiterbildungszeiten. Dies kann bedeuten: Änderung/Korrektur einer bestehenden Regelung oder Aufnahme einer neuen Regelung zur Anrechenbarkeit. Letzteres betrifft überwiegend die Begrenzung des maximalen Gesamtanrechnungszeitraums.
Sollte nachfolgend keine Abkürzung zugeordnet werden, wurden bei der betreffenden Anlage lediglich Schreibversehen und/oder Gliederungsfehler korrigiert.
Zur Übersicht der geänderten Anlagen zur Weiterbildungsordnung:
- Fachtierarzt für Anatomie, LK, FB, ANRE,
- Fachtierarzt für Bakteriologie und Mykologie, LK,
- Fachtierarzt für Biochemie, FB,
- Fachtierarzt für Heimtiere,
- Fachtierarzt für Immunologie, LK, FB,
- Fachtierarzt für Mikrobiologie, LK, FB,
- Fachtierarzt für Parasitologie, LK, FB,
- Fachtierarzt für Pathologie, LK,
- Fachtierarzt für Tier- und Umwelthygiene, LK,
- Fachtierarzt für Tierernährung und Diätetik, LK, FB, ANRE,
- Fachtierarzt für Tierschutz, LK,
- Fachtierarzt für Verhaltenskunde, LK FB,
- Fachtierarzt für Virologie, LK, und
- Zusatzbezeichnung Zahnheilkunde beim Pferd, LK, FB, ANRE.
Zur Übersicht der neu aufgenommenen Anlagen zur Weiterbildungsordnung: