Wir weisen in vorbezeichneter Angelegenheit erneut auf die gemeinsame Stellungnahme mehrerer betroffener tierärztlicher Berufsverbände hin (BTK, bpt, BbT und GPM).
Die Tierärztekammer Nordrhein unterstützt ausdrücklich das Anliegen, tierärztliche Turnierbetreuung nicht in Rufbereitschaft durchzuführen. Insbesondere weisen wir auch an dieser Stelle nochmal auf die versicherungsrechtliche Problematik hin.
Weiterhin weisen wir darauf hin, dass der zwischen dem Pferdesportverband Rheinland und der Tierärztekammer Nordrhein geschlossene Vertrag zur tierärztlichen Turnierbetreuung keine Rufbereitschaftsdienste vorsieht, sondern ausdrücklich nur Anwesenheitsdienste.
Weitere Informationen zu der Stellungnahme und dem Turnierbetreuungsvertrag finden Sie auf der Kammerhomepage.