Die vorangehende Fassung der seit dem 01.01.2022 geltenden Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) wurde mit Wirkung zum 01.01.2023 geändert. Die neuen Regelungen betreffen in erster Linie Züchter:innen, beinhalten das Verbot von Stachelhalsbändern, das Verbot der Anbindehaltung sowie die Erweiterung des Ausstellungsverbots von Qualzuchten, um nur einige Änderungen zu nennen. Einen Überblick zu der neuen TierSchHuV finden Sie in dem Beitrag von vetline.de vom 12.01.2023 mit weiteren Verweisen.
Eine Übersicht zu den Regeln der TierSchHuV, die bereits seit dem Vorjahr, d. h. seit dem 01.01.2022, gelten und die durch die überarbeitete Verordnung teilweise erweitert/angepasst wurden, finden Sie sowohl in dem auch als Download verfügbaren Beitrag im Deutschen Tierärzteblatt, Ausgabe Januar 2023, Seite 17 ff., bzw. in dem Beitrag von vetline.de vom 01.01.2022.
Rechtsgrundlagen:
Tierschutz-Hundeverordnung: Link.
Bild: Quelle.