Die Tierärztekammer Nordrhein errichtet nach Bedarf Kreisstellen als Untergliederungen. Sie sind keine selbständigen Organe der Tierärztekammer. Die Kreisstellen haben in ihrem Bereich die Tierärztekammer nach deren Weisungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen.
Die Liste der Kreisstellen finden Sie nachfolgend.