Die Kammerversammlung ist das höchste Organ der Tierärztekammer Nordrhein. Sie sorgt im Rahmen der Hauptsatzung dafür, dass die der Tierärztekammer gestellten Aufgaben verwirklicht werden und befasst sich neben berufspolitischen Themen insbesondere mit der Beratung und der Beschlussfassung über
- Berufsordnung
- Weiterbildungsordnung
- Geschäftsordnung
- Hauptsatzung
- Beitragsordnung
- Gebührenordnung
Außerdem berät sie über die Feststellung des Haushaltsplanes und die Festsetzung des Kammeretats und beschließt den Jahresabschluss des Vorjahres.
Die Mitglieder der Kammerversammlung werden für 5 Jahre von der nordrheinischen Tierärzteschaft gewählt. Aktuell setzt sich die Kammerversammlung für die Wahlperiode 2021 bis 2026 aus insgesamt 70 Mitgliedern der Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln zusammen.
Anlässlich der konstituierenden Kammerversammlung, also der ersten Sitzung nach der Kammerwahl, finden folgende Wahlen statt:
- Wahl des Präsidenten/der Präsidentin sowie des Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin
- Wahl des Vorstandes
- Wahl der Ausschüsse
- Wahl der Rechnungsprüfer:innen (jährlich)
Neben den o. g. Wahlen werden zudem in von der Bundestierärztekammer e.V. satzungsgemäßen Abständen die Delegierten zur Delegiertenversammlung der Bundestierärztekammer e. V. sowie der Delegiertenversammlung des Deutschen Tierärztetages gewählt.