Die Weiterbildung in dem Kammerbezirk Nordrhein ist an einer für den jeweiligen Weiterbildungsgang zugelassenen Weiterbildungsstätte unter Leitung einer/eines hierfür ermächtigten Tierärztin/Tierarztes durchzuführen. Diese/r Weiterbildungsermächtigte hat über die unter ihrer/seiner Verantwortung abgeleistete Weiterbildungszeit ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen, dass die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten darlegt.
Das qualifizierte Weiterbildungszeugnis darf nicht mit einem Arbeitszeugnis verwechselt werden. Es handelt sich um zwei verschiedene Dokumente/Zeugnisarten, die zwar Paralleln aufweisen, aber unterschiedliche Erklärungen beinhalten bzw. unterschiedliche Zielsetzungen verfolgen.
Die Vorgaben für ein solches qualifiziertes Weiterbildungszeugnis finden sich in § 8 der Weiterbildungsordnung der Tierärztekammer Nordrhein. Diese Regelung sieht feste Standards für die Zeugnislegung vor, die von allen Weiterbildungsermächtigten zu beachten sind. Eingehende Ausführungen zu diesen Vorgaben/Standards und einen Mustertext fassen wir in der nachfolgend verlinkten PDF-Datei zusammen. Bitte beachten Sie, dass der Mustertext nur ein Gerüst bzw. eine Orientierung bieten soll. Der Wortlaut kann und soll für jeden Einzelfall angepasst werden:
Aus aktuellem Anlass erteilen wir folgenden Hinweis: Die Vordatierung von Weiterbildungszeiten in einem Weiterbildungszeugnis ist unzulässig. Ein Weiterbildungszeugnis, das z. B. auf den 08.07.2022 datiert ist, kann nur Weiterbildungszeiten vor bzw. bis zum Ausstellungsdatum (im Beispiel bis 08.07.2022) bescheinigen. Ein Weiterbildungszeugnis, bei dem die bescheinigten Weiterbildungszeiten über das Ausstellungsdatum hinausgehen, wird kammerseitig nicht anerkannt. Das bedeutet, wenn die/der Weiterbildungsermächtigte in dem Beispielzeugnis vom 08.07.2022 einen Weiterbildungsabschnitt vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 bestätigt, so ist dies nicht statthaft. In der jüngeren Vergangenheit sind der Tierärztekammer wiederholt Weiterbildungszeugnisse in der beschriebenen unzulässigen Form vorgelegt worden.
Stand der Erläuterungen und des Mustertextes: 25.10.2022.