Die Weiterbildungsordnung der Tierärztekammer Nordrhein in der Fassung vom 3. Januar 2022 gilt seit dem 1. März 2022.
Die wichtigste Änderung ist – nicht zuletzt mit Blick auf die bestehende Pandemielage – die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die Durchführung von Fachgesprächen per Videokommunkation in § 12 Absatz 8 bis 10. Der/Die Antragsteller:in bzw. Kandidat:in und mindestens ein/eine Prüfer:in muss sich hierfür im Prüfungsraum der Tierärztekammer befinden. Die übrigen Mitglieder des Prüfungsausschusses können auf elektronischem Weg über eine Bild- und Tonverbindung (Videokonferenz/Videotelefonie) zugeschaltet werden (Videoprüfung). Hierfür müssen alle Beteiligten zustimmen. Ein Anspruch auf Durchführung einer solchen Videoprüfung besteht nicht. Weitere Einzelheiten können Sie der ober verlinkten Vorschrift entnehmen.