Gifttiergesetz in NRW: Die erste Jahresbilanz.

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Kategorie: Aktuelles Tierärzte, Aktuelles Tierhalter

Die Tierärztekammer Nordrhein informierte mehrfach über das Gifttiergesetz, das in Nordrhein-Westfalen Anfang 2021 in Kraft trat (GiftTierG NRW). Alle von dem Gesetz betroffenen Tierhalter waren verpflichtet, die Haltung von besonders giftigen Tieren bis zum 30.06.2021 anzuzeigen. Vorzugsweise über das Online-Portal „www.gifttiergesetz.de„.
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV) zog Mitte 2021 nach Ablauf der Meldefrist eine erste Bilanz und präsentierte diese in der Pressemitteilung vom 13.07.2021.
Nach nunmehr etwas über einem Jahr veröffentlichte das MULNV in der Pressemitteilung vom 04.03.2022 die erste Jahresbilanz, welche äußerst positiv ausfällt.
Für weitere Informationen zum GiftTierG NRW verweist das MULNV auf die Homepage des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV).
Rechtsgrundlagen:
GiftTierG NRW, Wortlaut: Link.
Quellen und Links:
Informationsseite des LANUV: Link.
Online-Meldeportal für Halter von giftigen Tieren: Link.
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